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Alt  25.01.2010, 11:32   # 1265
Lupus
Schwabenhammer
 
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Mitglied seit 03.01.2004

Beiträge: 44


Lupus ist offline
Ist zu spät, da schon bezahlt.

Aber:

Wenn sich Dein Kumpel absolut Recht hatte:

Keine "Nachzahlung" auf Anraten durch die Polizei. Die Dame hätte seine Personalien bekommen und hätte dann durch eine Zivilklage ihre Recht einfordern können. (Gerichtlicher Mahnbescheid - sein Widerspruch - Verhandlung). Dadurch ist er natürlich nicht mehr anonym.

Was ich nicht verstehe: wenn mir das passiert wäre hätte ich umgehend den Laden verlassen und hätte eine kleine Pressemitteilung an die Zeitung geschickt.

Ich kenne weder Dunja noch den Betreiber, die Idendität des Geschädigten ist auch im Dunkeln.

Der Dreh- und Angelpubkt bei solchen Geschichten ist immer der Betreiber. Er kennt "seine" Frauen ("hat die laufend Proteste wegen Zeitüberschreitung") und teilweise auch seine Kunden. Und kann somit die Glaubwürdigkeit einschätzen.

Frage;

Wer schreibt die Zeiten auf? Wer hat die Anweisung dafür gegeben?

Wenn dies auf Veranlassung des Betreibers geschieht macht er sich strafbar (Überwachung der sexuellen Dienstleistung). Es ist alleine Aufgabe der selbständigen Dienstleisterin die Einhaltung ihres mit dem Gast geschlossenen Vertrages zu überwachen, alles andere ist dirigistische Zuhälterei!

Ich empfehle Deinem Kumpel, sich mit dem Dezernet "Prostitution" bei der Ulmer Kripo in Verbindung zu setzen.
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Mit den Mädchen muß man schlafen, wozu sind sie sonst da!

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Danke von