Es geht auch das NH Hotel in Unterhaching. Mit der S-Bahn sind es nur 20 Minuten vom Marienplatz. Parken geht dort auch einfach. Die Zimmer sind in Ordnung, und für viele Callgirls liegt "Unterhaching" noch in München. Oft gibt es die Zimmer unter 100 Euro.
Das Softitel am Hauptbahnhof vergibt Tageszimmer auf telefonische Anfrage.
Auf die Spitze getrieben:
Streng genommen darf wegen verbotener Anbahnung im Sperrbezirk die Prostituierte vermutlich noch nicht einmal online gehen und eine Annonce aufgeben oder die elektronische Kommunikation mit potentiellen Kunden durchführen, wenn sie sich im Sperrbezirk aufhält. ;-)
§ 1
(1) Zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in der Landeshauptstadt München ist die
Ausübung der Prostitution, zu der auch die Anbahnung gehört, in den von folgenden Grenzen
umschlossenen Gebieten (Sperrbezirke) verboten
§ 3
(1) Nach § 120 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann mit Geldbuße belegt
werden, wer der Prostitution an einem der nach §§ 1 und 2 verbotenen Orte oder zu einer nach § 2
Abs. 2 Buchstaben b) und c) verbotenen Zeit nachgeht.
Es ist die Ausübung der Prostitution innerhalb des Sperrbezirks verboten, nicht die Inanspruchnahme. Im Moment haben wir in München noch die Situation das die Freier nicht belangt werden. Solange man also zu den Grünen nicht frech wird können die dir gar nichts.
Quintessenz der Prostitutionsbroschüre:
Die Münchener Sperrbezirksverordnung gilt für alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt
werden kann, z.B. für Bordellbetriebe, Terminwohnungen, FKK-Clubs, Saunen und "Massage-
Praxen", Hotelzimmer sowie bei Hausbesuchen in Privatwohnungen.
Die Ausübung der Prostitution ist also in Hotelzimmern erlaubt solange die Sperrbezirksverordnung nicht verletzt wird.
Freier sind nach dem erwähnten Art. 297 EGStGB von den Verboten nicht betroffen. Viele Kommunen untersagen jedoch in örtlichen Polizeiverordnungen, Prostituierte in Sperrbezirken anzusprechen.
Eine solche Anweisung findet sich in der Sperrbezirksverordnung nicht.
In München ist Prostitution in Hotels nicht verboten.
In München ist Prostitution im Sperrbezirk verboten und die meisten Hotels liegen im Sperrbezirk.
Insofern ist indirekt in München Prostitution in den meisten Hotels verboten, basierend auf der Sperrbezirksverordnung.
In München ist es meist auch verboten, schneller als 50 km/h zu fahren. Trotzdem machen es viele. Und nur wenige werden erwischt.
Jeder muss für sich selbst entscheiden, was er macht und wie kritisch es ggf. ist, wenn er erwischt wird - abhängig von persönlicher und beruflicher Situation.
Allzu häufig wird man wohl nicht erwischt, sonst würde darüber mehr berichtet und diskutiert werden.
Man kann auch unbescholten in eine solche Situation geraten - wenn man im Sperrbezirk in einem Gebäude mit Massagesalon aus ganz anderen Gründen ist und dann von grün bekleideten Personen in ein Auto gezerrt wird...
Um mal wieder zum Thema zurückzukommen:
Manche nicht besuchbare Damen bevorzugen ein Stundenhotel, andere lehnen ein Stundenhotel ab - ergo Besuch nur daheim oder Besuch in einem Hotel im/außerhalb des Sperrbezirks.
und warum lassen sie dann die Huren an der Bar sitzen?
oder so der ein oder andere Concierge in einem Nobelhotel weiß, wo man anrufen muss, wenn man das gebuchte Einzelzimmer nicht alleine nutzen will ...
also Leute ... wenn ihr nicht gerade ne Straßenstrich-Tussi wie bei "Pretty Woman" im Lycra Outfit und Overknees durch die Hallen laufen lasst, dann muss man sich nicht in die Hose machen.
und der Typ von der Kripo München war ja wohl bei Jauch echt ne Lachnummer ...
der konnte nur so auf dicke Hose machen, weil in der Diskussion keiner saß, der ihm sagen konnte wie sie hier in München regelmäßig versagen ...
wenn die zu doof sind, die ganzen illegalen Rumäninnen im Ibis&Co. aufzustöbern, die ja sogar Werbung schalten, dann muss man sich mit nem Edel-Escort oder ner dezenten Semi-Professionellen keine Gedanken machen.
Also im Bayrischen Hof ist der letzte aktenkundige Vorfall ... hmm ...
aus gut unterrichteten Kreisen nicht vorhanden ... und da sitzen sie regelmäßig im Nightclub ...
und das wenig unauffällig ...
wenn ich mir vorstelle als Geschäftsreisender in einer Kette wie z.B NH Hausverbot zu bekommen, gehe ich lieber ordentlich in einen Puff.
Das Hausverbot kriegt auch wenn dann die Dame und nicht du. Aber wurscht, am Ende vom Tag ist jeder für das was er tut selbst verantwortlich. Es gibt neben Hotelbesuchen noch jede Menge andere Möglichkeiten. Ich kann nur sagen das ich in mittlerweile fast 20 Jahren wo ich Paysex Dates in Anspruch nehme nie in einem Hotel eine negative Erfahrung gemacht habe (mal abgesehen davon das ich ein paarmal vergeblich gewartet habe das jemand auftaucht ).
Interessant, welche Kommentare dieses Thema auslöst... Hm, also, in einer der jüngsten Sendungen von Günter Jauch gab es einen Kriminalhauptkommissar der Münchner Polizei, der eindeutig und unmissverständlich gesagt hat, dass Prostitution in Münchner Hotels verboten ist. Er ist nicht näher auf die Rechtsgrundlage eingegangen. Tja, man kann ja nun sagen, wo kein Kläger, da kein Richter, sicher, aber ist es das Risiko wert? Das Hotel hat in jedem Fall Hausrecht und wenn ich mir vorstelle als Geschäftsreisender in einer Kette wie z.B NH Hausverbot zu bekommen, gehe ich lieber ordentlich in einen Puff.
Weihnachtliche Grüße
Es gibt gemeinhin mehrere Gründe, die einem Bezahl-Treffen mit einer Dame in einem Hotel entgegenstehen können, z.B.
- Sperrbezirkverletzung
- es ist nur ein Einzelzimmer bezahlt
- das Hotel will das generell nicht (auch wenn per Bezahlung eines Doppelzimmers im Prinzip o.k. - sie können der Dame z.B. ein Hausverbot aussprechen - und wenn der Kunde das nicht o.k. findet, dann darf der ja auch abreisen; oder worst case können sie ja auch die Sitte informieren); im Ausland werden Hotels gerne als girlf friendly (oder nicht) kategorisiert
- zu großes Risiko, dass Bekannte/Geschäftspartner im Hotel absteigen
Wer generell mehr Angst wie Vaterlandsliebe hat sollte sich vielleicht Taubenzüchten als Hobby zulegen.
Die Punkte sind schon arg gekünstelt tut mir leid. Sperrbezirk ? Hausverbot ? Sitte ?
Beim Thema Sperrbezirk ist es in erster Linie mal das Risiko der Frau. Und wer sollte das bitte zur Anzeige bringen ? Du als Kunde ? Oder wird dein Handy zusätzlich zur NSA auch noch von der Sitte überwacht ?
Hausverbot etc. ? Das Hotel müßte erstmal nachweisen das es sich um eine Prostituierte handelt und wie soll das Hotel das machen ? Selbst wenn die Dame im Latexanzug in deinem Zimmer einen Veitstanz aufführt, könnte das immer noch deine Freundin / Affäre / sonstwas sein. Das Hotel ist in erster Linie an zwei Dingen interessiert, erstens Zimmer zu verkaufen und zweitens Diskretion für die Gäste. Solange die gewahrt ist interessiert sich niemand für das was du da treibst.
Was das Hotel nicht dulden muss sind 2 Personen im Einzelzimmer, aber trotzdem darfst du dort Besuch empfangen, nächtigen darf der dort halt nicht. Auch kein Problem, nimmt man halt ein Zweibettzimmer wer ganz auf Nummer sicher gehen will. In dem Zusammenhang ein lustige Geschichte. Anna-Lena Blum hat vor Ihrer Zeit bei MB Luxury Escorts auch selbst als Escort gearbeitet und war auch ab und an in München. Die hatte eine Visitenkarte auf der sie als Maklerin für gehobenes Klientel ausgewiesen war. So richtig mit Firma u.s.w. Die hat sie an der Rezeption wo sie sich aufhielt abgegeben und Bescheid gesagt das sie viel Besuch von Kunden empfangen würde weil sie hier ein paar Wohnungen zu verkaufen hätte. Fand ich echt geil den Einfall
Wer Freunde / Geschäftspartner hat die oft im Hotel absteigen der nimmt halt ein anderes, soll ja in München mehr wie 2 geben.
Girlfriend friendly Hotels ? Ja sowas gibt´s, kenne ich aus Asien, Südamerika auch. Aber das mit unserer katholischen Hauptstadt zu vergleichen, na ja ^^ Ich denk mal in den genannten Ländern ist die Prostitution erstens etwas mehr verbreitet wie bei uns und zweitens machen die Hotels das dort nicht deswegen weil die was dagegen haben das du dir auf dem Zimmer das Hirn raus fickst sondern wegen der erhöhten Kriminalität die halt oft einhergeht in dem Business in manchen Ländern.
So, und wer jetzt immer noch Bedenken hat das er wegen einem Hotelbesuch nach Guantanamo muss, dem erzählt der Onkel jetzt mal folgende Geschichte die sich unlängst zugetragen hat.
Einer Dame, die mit einigen anderen Damen München regelmäßig besucht und in dieser Zeit immer in Hotels im Münchner Osten residiert ist folgendes passiert (Namen werd ich nicht nennen) . Sie war schon zwei drei Tage dort und ging eines Mittags durch die Lobby zum Essen. Der Manager des Hotels fing sie ab und erklärte ihr das sich Gäste beschwert hätten das bei ihr Männer ein- und ausgehen würden. Er hätte zwar durchaus Verständnis für ihr Gewerbe, müsse aber natürlich Beschwerden nachgehen und würde ihr folgenden Vorschlag machen. Sie reist heute noch ab und erhält die noch verbleibenden Tage ihrer Reservierung gut geschrieben. Gesagt getan, hat sie gemacht, sich in ein anderes Hotel einquartiert und fertig. Das ganze ging ohne Drama, ohne Polizei ohne irgendwas über die Bühne. Ganz sicher nicht weil der Manager so ein Menschenfreund ist sondern weil Hotels kein Aufsehen mögen. Das gilt für Damen die dort absteigen genauso wie für Gäste.
Und zu dem Thema das Prostitution in Hotels verboten sei, kann ich nur folgendes sagen. Mir hat letztes Jahr eine Dame erzählt das bei ihr und einer Kollegin zwei von der Münchner Sitte einen Fake Termin gemacht haben. Die sind dann auch im Hotel aufgetaucht und haben sich auf dem Zimmer dann als Beamte ausgewiesen. Denen ging es aber nicht darum das die dort arbeiten sondern die haben nur zwei Dinge überprüft, erstens ob die beiden nach der Hygieneverordnung arbeiten und zweitens ob sie zum Arbeiten gezwungen werden. Danach sind die wieder abgehauen. Ob das jetzt üblich, rechtens etc. etc. pe pe ist keine Ahnung.
Wer auf der ganz sicheren Seite sein will, der bleibt einer einzigen privaten Partnerin treu.
Wer kein Sicherheitsfanatiker ist, der mag sich hier an der Diskussion/am Small Talk beteiligen.
Es gibt gemeinhin mehrere Gründe, die einem Bezahl-Treffen mit einer Dame in einem Hotel entgegenstehen können, z.B.
- Sperrbezirkverletzung
- es ist nur ein Einzelzimmer bezahlt
- das Hotel will das generell nicht (auch wenn per Bezahlung eines Doppelzimmers im Prinzip o.k. - sie können der Dame z.B. ein Hausverbot aussprechen - und wenn der Kunde das nicht o.k. findet, dann darf der ja auch abreisen; oder worst case können sie ja auch die Sitte informieren); im Ausland werden Hotels gerne als girlf friendly (oder nicht) kategorisiert
- zu großes Risiko, dass Bekannte/Geschäftspartner im Hotel absteigen
- ...
Ich mach das relativ regelmäßig, gab´s noch nie irgendein Problem. Man sollte halt ein möglichst großes anonymes Hotel wählen, Motel One, Ibis, Mercure, was halt verfügbar und günstig ist. Solange die Dame nicht aufgestrapst an der Rezeption vorbei dackelt fällt sowas auch nicht auf, umziehen kann die sich ja auf dem Zimmer.
Das rechtliche wurde ja schon ausgiebig behandelt.
"Die Diskussion bewegt sich meines Erachtens im Bereich der Vermutungen.
Kann vielleicht und bitte jemand das Thema "Empfangen von Besuchen im Hotel" auf die korrekten Füsse stellen?
Ich bin als einsamer männlicher Hotelbewohner bisher davon ausgegangen,
I
dass ich im Hotel empfangen darf wen ich will und das völlig unabhängig vom Sperrbezirk. "
Das ist richtig, du kannst im Hotel empfangen, wen immer du möchtest, ein Hotelzimmer ist rechtlich (fast) wie eine Privatwohnung.
"II
Ob ich als Empfangender dabei mit einer Frau ins Bett falle ist meine Sache."
Absolut deine Sache, geht niemanden etwas an, was du privat machst.
"III
Ob der/die Besucher(in) von mir mit mehr oder weniger Geld nach Hause geht ist auch Privatsache."
Auch das ist rein deine private Sache, allerdings gilt folgendes, Huren/Escortladies dürfen im Sperrgebiet keine Dienstleistung anbieten, wenn Du nun eine bestellst, die Sexdienstleistungen anbietet und du eine Adresse im Sperrgebiet nennst, müsste die Dame eigentlich ablehnen mit dem Hinweis, dass das nicht erlaubt ist, das gilt sogar für Privatadressen z. B. bei dir zu Hause, natürlich auch im Hotel. Falls die Dame doch zusagt zu kommen, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit. Aber das soll mal einer überprüfen und erst mal beweisen.
Ich habe mir gelegentlich ein Zimmer im "Motel One" (Nähe Ostbahnhof oder in Giesing) gebucht für ca. 60 Euro pro Tag/Nacht, wenn die Mädels keine eigene Adresse haben und sie dann dort für ca. 1-2 Stunden empfangen, das ging immer problemlos.
Also wenn man es nicht allzu dumm anstellt, hat man bei einem Hotelbesuch (DL bei dir) - Sperrbezirk hin oder her - kein Problem.
Ich habe da für meine Person ausreichend Erfahrung und 0,00 Bedenken.
Ob ich nun für einen "Besuch/Treffen" etwas bezahle oder nicht, lässt sich meines Erachtens für Dritte nicht erschließen.
Und man darf auch das Risiko der Sitte nicht außer Acht lassen, einen unbedarften Bürger mit solch einer Anschuldigung zu konfrontieren - in der Öffentlichkeit - ohne Beweise.
Was, wenn eine Politesse im Sperrbezirk ein Knöllchen verteilt, der Autofahrer hinzukommt, die Geldbörse auspackt und ihr 10 Euro geben möchte? Prostitution? Bestechung? ? ? ?
In der Anbahnung / beim Anbaggern / beim Aufreißen eines Mädels durch einen Kerl, die Einladung auf einen Kaffee oder Cocktail (er zahlt), hinterher zu ihm oder zu ihr, ... Prostitution?
Aber halt - Prostitution meint doch (früherer Begriff) Gewerbsunzucht - gleichzusetzen mit gewerbsmäßiger Unzucht??? Ist da die Grenze änlich fließend wie bei ebay, wenn ein privater Verkäufer das nur ab und an macht, dann ist er ein solcher - verkauft er aber häufiger, dann ist er Händler und muss seinen Käufern u.a. Gewährleistungsrechte zugestehen. Steuerlich müssen zwar sowohl privater Verkäufer wie auch Händer den Staat beteiligen, aber auch da in unterschiedlicher Form/durch unterschiedliche Steuerarten - der private Verkäufer beispielsweise nur bei anfallenden Gewinnen.
@ krrk
Wenn demnach ein Ehemann seiner Alten Haushaltsgeld gibt, noch einen 50er drauflegt und die Alte bläst ihm deswegen einen ohne Kondom, dann wird das zum juristischen Grenzfall. Müsste dann die Sitte losmarschieren und das Schlafzimmer zur Beweissicherung verwanzen?
*Das obige lateinische Sprchwort meint Höchstes (= spitzfindiges) Recht bedeutet höchstes Unrecht.
Dazu Wikipedia:
„Höchstes Recht ist höchste Ungerechtigkeit.“ – Cicero, De officiis 1,33. Cicero erläutert in diesem Zusammenhang, dass durch böswillige und spitzfindige Interpretation, die sich nur an den Buchstaben des Rechts, nicht an den Sinn und die Intention hält, aus Recht Unrecht werden kann. Er bezeichnet den Satz bereits als ein altes Sprichwort und zitiert indirekt die Komödie Heauton Timoroumenos des Terenz, wo es (Vers 796) heißt „ius summum saepe summast malitia“ („Der Gipfel des Rechts ist oft der Gipfel der Böswilligkeit“)."
Die Münchner Sitte verfolgt gerne unter massivem Personaleinsatz Masseusen im Sperrbezirk, die ganz klar gegen eine als Ordnungswidrigkeit definierte Verordnung verstoßen. Falschparken ist z.B. auch eine Ordnungswidrigkeit.
Mir ist allerdings kein Fall bekannt geworden, dass in München ein Priester beim Kindesmissbrauch ertappt worden wäre. Aber vielleicht gab es so etwas in München ja gar nicht.
Man darf davon ausgehen, dass alltäglich im Bayerischen Hof, in den vier Jahreszeiten etc. einige Escortdamen bei übernachtenden Toppmanagern und Politikern Dienst tun. Ich glaube nicht, dass man die belästigen will.
1903 schrieb Ludwig Thoma im Gefängnis eine Komödie "Die Moral". In der führt eine Razzia im Etablissement der Ninon de Hauteville zur Kompromittierung eines Freiherrn, der sich in einem Schrank verstecken muss. Der Kommissar bekommt Ärger mit seinen Vorgesetzten. Zitat: "Vergessen Sie nie, dass der Skandal sehr oft erst dann beginnt, wenn ihm die Polizei ein Ende bereitet."
Thoma war zu 6 Wochen Haft verurteilt worden, weil er einen Kölner Sittlichkeitsverein in einem Gedicht beleidigt hatte.
Auf Grund dieses Gedichtes verbüßte Thoma vom 16.10.–27.11.1906 in München eine sechswöchige Gefängnisstrafe, wegen „Beleidigung und der öffentlichen Beschimpfung einer Einrichtung der christlichen Kirche mittels Presse.
An die Sittlichkeitsprediger in Köln am Rheine
Warum schimpfen Sie, Herr Lizentiate,
Ueber die Unmoral in der Kemenate?
Warum erheben Sie ein solches Geheule,
Sie gnadentriefende Schöpsenkeule?
Ezechiel und Jeremiae Jünger,
Was beschmeußen Sie uns mit dem Bibeldünger?
Was gereucht Ihnen zu solchem Schmerze,
Sie evangelische Unschlittkerze?
Was wissen Sie eigentlich von der Liebe
Mit Ihrem Pastoren-Kaninchentriebe,
Sie multiplizierter Kindererzeuger,
Sie gottesseliger Bettbesteuger?
Als wie die Menschen noch glücklich waren,
Herr Lizentiate, vor vielen Jahren,
Da wohnte Frau Venus im Griechenlande
In schönen Tempeln am Meeresstrande.
Man hielt sie als Göttin in hohen Ehren
Und lauschte willig den holden Lehren.
Sie reden von einem schmutzigen Laster,
Sie jammerseliges Sündenpflaster!
Sie haben den Schmutz wohl häufig gefunden
In Ihren sündlichen Fleischesstunden
Bei Ihrem christlichen Eheweibchen?
In Frau Pastorens Flanellenleibchen?
Peter Schlemihl (= Pseudonym Ludwig Thomas)
__________________ Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
Wenn das Treffen rein privat ist, dann darf ohne Präservativ geblasen und gevögelt werden.
Ist aber Geld im Spiel, dann ist es Prostitution und dann gilt die HygieneVerordnung - dann muss sowohl beim Blasen wie beim Vögeln ein Präservativ genutzt werden, und zudem muss ggf. schnell noch ein Aushang angebracht werden, welcher auf die Kondompflicht hinweist: https://www.gesetze-bayern.de/jportal...jlr-HygVBYV3P6
Die Diskussion bewegt sich meines Erachtens im Bereich der Vermutungen.
Kann vielleicht und bitte jemand das Thema "Empfangen von Besuchen im Hotel" auf die korrekten Füsse stellen?
Ich bin als einsamer männlicher Hotelbewohner bisher davon ausgegangen,
I
dass ich im Hotel empfangen darf wen ich will und das völlig unabhängig vom Sperrbezirk.
II
Ob ich als Empfangender dabei mit einer Frau ins Bett falle ist meine Sache.
III
Ob der/die Besucher(in) von mir mit mehr oder weniger Geld nach Hause geht ist auch Privatsache.
Wenn die Strafe im Vordergrund steht, dann sind Deine Überlegungen aus Freiersicht relevant.
Wenn bereits ein offizielles Schreiben wie z.B. die Vorladung zur Vernehmung oder als Zeuge reicht, den Haussegen in Schieflage zu bringen, dann trifft es den Freier indirekt doch.
Aber das ist weitgehend Theorie denke ich. Ein solches indirektes Risiko ist vermutlich deutlich höher beim Besuch von Massageläden im Sperrbezirk.